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Immobilien geerbt in Österreich – Das sagt das Gesetz

Immobilien geerbt in Österreich.

Das sagt das Gesetz.

Immobilien gelten als sichere Wertanlage, die langfristig regelmäßig Erträge abwerfen und in Gegenüberstellung mit anderen Investitionsmöglichkeiten oftmals nicht nur ihren Wert halten, sondern im Laufe der Zeit durch die Erhöhung der Lagepreise auch zu Vermögensvermehrung führen. Aus diesen und weiteren Gründen eignen sie sich ideal zur Altersvorsorge. Nicht selten werden Immobilien von einer Generation zur nächsten weitervererbt. In Österreich gelten diesbezüglich bestimmte gesetzliche Regelungen, die im Zuge eines Immobilienerbes beachtet werden müssen.

 

Nach dem Verlust eines geliebten Menschen rücken die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Besteuerung des Erbes und weitere Bestimmungen oftmals in den Hintergrund. Noch komplizierter ist es, wenn kein Testament vorliegt. In diesem Artikel werden Ihnen die wesentlichen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit einem Immobilienerbe nähergebracht.

1. Die Erbreihenfolge bei Immobilien

Sollte im Testament nichts Gegenteiliges festgehalten sein, so verfügen Kinder der verstorbenen Person über das Recht, das Haus oder die Wohnung anteilig zu erben. Dies trifft jedoch nicht zu, wenn der zweite Elternteil noch in dieser Immobilie lebt. Denn in solch einer Konstellation steht dem zweiten Elternteil das Haus zu.

 

Komplexer wird es, sobald es sich um nicht-verheiratete Lebenspartner:innen handelt. Diese werden zwar seit dem Jahre 2017 per Gesetz nicht mehr als Fremde klassifiziert, erhalten jedoch nicht dieselben Rechte wie verheiratete Paare. Ihnen wird es bis zu zwölf Monaten nach dem Todesfall gestattet, in der Immobilie weiterhin zu wohnen. Diese Berechtigung erhalten sie jedoch nur dann, wenn sie nachweislich mindestens drei Jahre mit der verstorbenen Person zusammenlebten. Diese Regelung trifft nicht zu, wenn der:die nicht-verheiratete Lebenspartner:innen im Testament Berücksichtigung findet, indem ihm beispielsweise ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht zugesprochen wird.

 

Grundsätzlich wird die Erbfolge wie folgt geregelt: An erster Stelle stehen die Kinder, an zweiter Reihe Enkelkinder, danach Eltern der verstorbenen Person, Geschwister der verstorbenen Person, Kinder oder Enkel der Geschwister und schließlich die Großeltern, deren Kinder oder Enkel. Der letzte Personenkreis in der Erbfolge wird durch die Urgroßeltern repräsentiert.

 

Diese Personen kommen jedoch nicht in Besitz des gesamten Vermögens. Beispielsweise erhalten die Kinder der verstorbenen Person zwei Drittel des Gesamtvermögens und der:die Ehepartner:in ein Drittel.

 

Das gesetzliche Erbrecht wird stets dann angewandt, wenn weder Testament noch Erbvertrag angefertigt wurden. Nicht-verheiratete Lebenspartner:innen, die nicht zuvor explizit schriftlich berücksichtigt wurden, werden erst in dem Fall erbberechtigt, wenn es keine gesetzlichen Erben:innen gibt, da das Erbe ansonsten an den österreichischen Staat fallen würde.

 

Sollte es sowohl einen:eine nicht-verheirateten Lebenspartner:in als auch einen:eine Ehepartner:in geben, weil beispielsweise die Scheidung noch nicht rechtskräftig vollzogen wurde, wird der:die Ehepartner:in als erbberechtigt angesehen.

2. Uneinigkeit der Erben:innen

Leider kommt es nicht selten zu Streitigkeiten oder Uneinigkeit in Bezug auf das Immobilienerbe. Beispielsweise könnte es zu Konflikten in Hinsicht auf die weitere Nutzung der Immobilie kommen: Wird diese verkauft? Wollen Erben:innen selbst in diese einziehen? Oder soll die Immobilie saniert und zur weiteren Vermietung an Dritte eingesetzt werden?

 

Grundsätzlich gilt, dass jeder:jede Erbe:in frei über den Erbanteil der Immobilie bestimmen kann und darf. Dieses Recht besteht jedoch nur begrenzt, solange die andere Erben:innen in der Ausübung ihrer Rechte nicht nachteilig beeinflusst werden.


Eine Möglichkeit solche Uneinigkeiten aus der Welt zu schaffen, besteht darin, störende Erben:innen auszubezahlen. Diese Option kann jedoch oftmals nicht ergriffen werden, da dies entweder nicht im Sinne des:der Erben:in ist oder die finanziell verfügbaren Mittel solch einen Weg nicht zulassen.

 

Ein weiterer Lösungsweg wird dadurch repräsentiert, dass jedem:jeder Erben:in das Recht, Teilungsklage einzureichen, zukommt. Im Zuge dieses Prozesses werden die Verhältnisse zwischen den Erben:innen neu arrangiert.

3. Übernahme von Rechten und Pflichten

Ein Immobilienerbe kann auch mit Belastungen einhergehen. Sämtliche Schulden, die in Verbindung mit dieser Immobilie stehen, als auch sonstige Verbindlichkeiten müssen im Zuge eines Erbes übernommen werden. Auch etwaige Hypotheken gehen im Zuge eines Erbes auf die erbende Person über. Sie müssen daher stets bedenken, dass der Antritt eines Erbes nicht zwingend zu einer positiven Vermögensvermehrung führt.


Im Zuge eines Verlassenschaftsverfahren, welches automatisch durch ein Gericht nach dem Todesfall eingeleitet wird, werden erbberechtigte Personen über das hinterlassene Vermögen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten informiert. Dies trifft selbstverständlich auch auf die hinterlassenen Immobilien zu. Am Ende dieses Verfahrens werden diese Personen dazu aufgefordert, eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung oder einen Verzicht bekannt zu geben. Dies muss innerhalb einer Frist von mindestens vier Wochen beginnend ab dem Zeitpunkt der Aufforderung erfolgen. Sobald das Erbe angetreten wird, gehen an den Rechtsnachfolger sowohl das Vermögen als auch die damit verbundenen Belastungen über.

4. Eintragung in das Grundbuch

Wenn Sie sich dazu entscheiden, das Erbe einer Immobilie anzutreten, fordert das Gesetz eine Eintragung des:der neuen Eigentümers:in in das Grundbuch innerhalb einer Frist von einem Jahr.

 

 

 

5. Steuern und Gebühren im Zuge des Erbes einer Immobilie

Mit August 2008 wurde die Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Österreich theoretisch aufgehoben, denn praktisch müssen erbende Personen von Immobilien bei Übernahme eine Grunderwerbssteuer entrichten. Diese Steuer bemisst sich seit Jänner 2016 abhängig von dem Verkehrswert der Immobilie. Als Verkehrswert einer Immobilie wird jener Wert bezeichnet, der bei einer Veräußerung im Zuge eines redlichen Geschäfts zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftet werden kann. Die Grunderwerbssteuer wird gestaffelt berechnet:
 
Bei Immobilien, die einen Verkehrswert unter 250.000 Euro aufweisen, wird die Grunderwerbssteuer durch die Multiplikation mit 0,5 Prozent ermittelt.

Bei Immobilien, deren Verkehrswert über 250.000 Euro und unter 400.000 Euro liegt, werden die ersten 250.00 Euro mit 0,5 Prozent und die übersteigende weitere Summe mit 2 Prozent multipliziert. 

Bei Immobilien, die einen Verkehrswert von mehr als 400.000 Euro aufweisen, wird die Grunderwerbssteuer ebenfalls gestaffelt ermittelt: Bei den ersten 250.000 Euro erfolgt eine Multiplikation mit 0.5 Prozent, bei den weiteren 150.000 Euro wird dieser Rechenvorgang mit 2 Prozent fortgesetzt und bei der restlichen übersteigenden Summe muss mit 3,5 Prozent multipliziert werden.
 
Während bei der zuvor festgelegten Erbschaftssteuer noch Freibeträge vorgesehen waren, finden sich diese bei der Grunderwerbssteuer nicht mehr. Zusätzlich fallen Kosten bei der Eintragung in das Grundbuch an, die sich auf 1,1 Prozent des Verkehrswerts belaufen. 
 
Das Immobilienerbe ist mit unterschiedlichen Herausforderungen und gesetzlichen Anforderungen verknüpft. Obwohl die Trauer der Hinterbliebenen vordergründig ist, dürfen gesetzliche Regelungen nicht außer Acht gelassen werden. Bei Antritt des Erbes gibt es viele verschiedene Kriterien, die beachtet werden müssen. In jedem Fall muss Erbenden bewusst sein, dass das Erbe einer Immobilie nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten einhergeht. 

Sie haben geerbt, stehen kurz vor dem Erben, oder wollen sich einfach nur rechtssicher über die Erbsituation von Immobilien in Österreich informieren?

 

Gerne informieren wir Sie bei einem unverbindlichen
Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten.

 

 

 

 

 

 

 

Immobilie – Wie finanzieren?

Immobilie –

Wie finanzieren?

Die Durchführung eines Immobilienkaufs erfordert eine erhebliche Investition und reißt beim ein oder anderen meist ein großes Loch in die eigene Geldtasche. Um das erforderliche Budget aufzubringen, muss ein Finanzierungsplan aufgestellt werden, um die mögliche Herkunft der Ressourcen zu ermitteln. Die typische Finanzierung einer Immobilie besteht aus einem Hypothekendarlehen ergänzt durch Eigenmittel oder einem Bankdarlehen.

Was ist Finanzierung?

Wenn Sie in Immobilien oder Projekte investieren möchten, die eine finanzielle Einlage erfordern, benötigen Sie eine Finanzierung. Finanzierungen erhalten Sie beispielsweise über Hypotheken, Bankdarlehen, Eigenvermögen oder eine Kombination daraus. Sie können auch Investoren suchen und sie davon überzeugen, dass es eine gute Idee ist, in Ihr Projekt zu finanzieren. Hierfür gibt es professionelle Anleger oder Alternativen wie Crowdfunding.

 

 

 

 

 

 

Umso mehr desto besser – Eigenkapital

Eigenkapital wird aus der Summe aller Sparbücher, Tagesgeldkonten, Bausparverträge und Versicherungen berechnet. Zusätzlich werden Wertpapiere und Immobilien mit einberechnet, sofern vorhanden. Auch Bargeld kann in die Rechnung als Eigenkapital mit einbezogen werden.


Umso mehr Eigenkapital zur Verfügung steht, desto angenehmer wird sich die spätere Finanzierung erweisen. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich mit dem Sparen beginnen. Zusätzlich verbessert ein hohes Eigenkapital Ihre Bonität. Während Sie Kapital für den Kauf Ihrer ersten Immobilie ansparen, können Sie das angesammelte Geld natürlich parallel bereits investieren. Achten Sie dabei aber darauf, dass Ihr Vermögen rechtzeitig zum Kauf der Immobilie wieder verfügbar ist.

Hypothek

Ein Hypothekendarlehen ist eine spezielle Form des Darlehens, das extra für die Immobilienfinanzierung gemacht ist. Es wird durch die Ausgabe und den Verkauf von Pfandbriefen finanziert. Einer der Vorteile von Hypotheken ist, dass der Zinssatz und der Beitragssatz zusammen in der Regel etwas niedriger sind als der Zinssatz für herkömmliche Kredite, die nicht auf Pfandbriefen basieren.

 

Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie die größte und wichtigste Investition im Leben. Beim Kauf einer Immobilie greift man daher fast immer zu einem Kredit, weil kaum jemand die finanzielle Möglichkeit hat alles auf einen Schlag mit Eigenkapital zu bezahlen.

 

Bei der Auswahl eines Kredits ist es wichtig eine gute Entscheidung zu treffen, die sicherstellt, welche Art von Kredit am besten geeignet ist. Kreditangebote von Banken und Kreditgenossenschaften können sehr unterschiedlich sein und das Budget erheblich beeinflussen. Ohne ausreichende Erfahrung kann es sehr schwierig sein, sich in den Angeboten der Banken zurechtzufinden und die am besten geeignete Option auszuwählen. Die häufigste und begehrteste Art der Finanzierung ist ein Hypothekardarlehen. Sämtliche großen Banken bieten diese Darlehensform an. Bankeninstitute haben jedoch unterschiedliche Bedingungen für die Gewährung und Höhe eines Kredites, nutzen Sie daher die Dienste eines:einer Finanzberater:in bei der Auswahl der richtigen Bank. Diese Dienste sind für Sie kostenlos, da das Honorar von der Bank bezahlt wird, die Ihnen den Kredit gewährt. Versuchen Sie, aus Referenzen in Ihrer Umgebung auszuwählen, denn nicht jede Person hat den nötigen Einblick in Hypotheken. Wenn Ihnen die Hypothekenangebote aller großen Banken vorliegen, gehen Sie jedes Angebot und dessen Vor- und Nachteile durch. Die Höhe Ihrer monatlichen Zahlung ist nicht immer die einzige Zahl, auf die Sie bei Ihrer Wahl achten sollten. Fragen Sie unbedingt auch nach den rechtlichen Vorschriften und Bedingungen.

Stellen Sie sich das Worst-Case-Szenario vor

Wie werden Sie vorgehen, wenn das Schlimmste passiert? Sie müssen sich krankschreiben lassen und Ihr Einkommen sinkt. Etwas in Ihrem Haus geht kaputt und Sie brauchen Geld, um es zu reparieren. Ein Strafzettel, ein liegengebliebenes Auto oder etwas Ähnliches, das Sie kostet.

 

Wie können Sie den Kredit zurückzahlen, ohne dass Mahngebühren, Strafen oder andere Kosten anfallen? Das könnte den Kredit viel teurer machen als gedacht und im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen herangetragen wird – was ein Bußgeld als auch eine Bonitätsverschlechterung zur Folge haben kann. Auch hier gilt: Planen Sie sorgfältig, bevor Sie einen Kredit aufnehmen, und rechnen Sie mit unerwarteten Situationen. Vor allem, wenn Sie einen großen Kredit aufnehmen.

Was sollte vor dem Kreditabschluss abgeklärt werden?

1,  Können Sie es sich leisten? Zu Beginn – überlegen Sie genau, ob Sie sich die Aufnahme eines Kredits leisten können. Setzen Sie sich in Ruhe hin und rechnen Sie nach.

  • Wie viel können Sie pro Monat zur Seite legen?
  • Was ist Ihr Einkommen und was sind Ihre Ausgaben?
  • Habe ich genügend finanziellen Spielraum?


Schreiben Sie die Antworten auf diese Fragen für sich selbst auf. Machen Sie keine fröhlichen Berechnungen, seien Sie realistisch. Wenn Sie sehr geringe Einkünfte haben, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen kleineren Kredit oder gar keinen Kredit aufzunehmen.


2,
 Können Sie es schaffen, genügsamer zu leben? Ist es für Sie in Ordnung, weniger oder gar nicht mehr auszugehen, Lunchpakete zur Arbeit mitzunehmen und keine unnötigen Gadgets mehr zu kaufen usw.?

3,  Prüfen Sie die Bedingungen des Kredits

  • Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie einen oder zwei Kredite aufnehmen. Prüfen Sie u. a. auf:

    • Versteckte Gebühren
    • Zinssätze
    • Einrichtungsgebühren
    • Verspätungsgebühren


Scheuen Sie sich nicht, den:die Kreditgeber:in noch einmal nach den Konditionen zu fragen. Es ist besser, einmal zu viel zu fragen als einmal zu wenig.

Finanzplanung: zusätzliche Ausgaben

Die genauen Ausgaben, die in einem Immobilienfinanzplan enthalten sein sollten, können je nach Immobilie, Lage und Anlagestrategie des Investors stark variieren. Ein Finanzplan sollte alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Investition enthalten, unabhängig davon, ob diese Ausgaben garantiert sind oder nicht, sollte eine Schätzung dieser Ausgaben vorgenommen werden, um zu bestimmen, wie sie sich in Zukunft auf Ihre Anlage auswirken können oder nicht.


Diese Ausgaben müssen in die Immobilienfinanzplanung mit einbezogen werden:

  • Steuern
  • Hypothekenzahlungen
  • Stromrechnungen
  • Wasserrechnungen
  • Instandsetzung
  • Instandhaltung
  • Immobilienverwaltung

Ist es Zeit für eine Refinanzierung?

Wenn es um Refinanzierungen geht, geht es meist um Restrukturierungen oder Anpassungen von Krediten. Egal, ob Sie einen Privatkredit oder einen Geschäftskredit haben, es ist eine gute Idee, Ihren Kredit von Jahr zu Jahr zu überprüfen, um zu sehen, ob Sie den günstigsten Kredit haben. Oder vielleicht haben Sie die Möglichkeit, den Zinssatz Darlehens anzupassen und dadurch mit einem niedrigeren Zinssatz Geld zu sparen.

„Mit dem richtigen Finanzierungsplan können
auch Sie sich den Traum einer eigenen Immobilie erfüllen.“

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Gerne begleiten wir Sie und bringen Sie mit
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Immobilien als Anlage: Das müssen Sie beachten

Immobilien als Anlage:

Das müssen Sie beachten

Viele Investoren:innen überlegen sich, wie sie ihr Geld vernünftig und nachhaltig einsetzen. Und das egal, ob mit einem Nachlass oder mit Erspartem. Weder Festgeld noch Tagesgeld bieten nennenswerte Zinserträge. Zudem wollen sich viele Privatinvestoren:innen nicht auf die Börsenschwankungen einlassen. Der Immobilienmarkt ist eindeutig beliebter, wobei neben den Privatpersonen auch Experten:innen das Betongold bevorzugen. Doch es gibt Bedingungen, unter denen Immobilien als Anlage sinnvoll sind und das müssen Sie beachten.

Wann lohnt sich ein Investment in Immobilien?

Die Europäische Zentralbank (EZB) hält den Leitzins seit mittlerweile fünf Jahren bei unter null Prozent.

 

Diese traumhaften Bedingungen für Privatpersonen und Experten:innen sind ein Grund für die Beliebtheit von Immobilieninvestments. Ein weiterer ist die Tatsache, dass mit Festgeld und Tagesgeld die anderen vergleichsweise sicheren Anlagemöglichkeiten keine nennenswerten Zinserträge ermöglichen. Die andere Seite der Medaille sind die stark gestiegenen Immobilienpreise. Umso mehr gilt es zu evaluieren, wann sich Immobilien als Anlage lohnen, und dazu gilt es diverse Punkte zu beachten. Die Liegenschaft sollte etwa sowohl eine attraktive Lage als auch eine gute Substanz haben. Zudem müssen die Rendite und das Risiko den Vorstellungen des:der Anlegers:in entsprechen. Diesbezüglich sollte der Mietpreismultiplikator im Idealfall nicht höher als 30 sein.

Immobilien als Anlage: Beachten Sie die Lage

Bei Immobilieninvestments spielt die Lage des Renditeobjekts die Schlüsselrolle schlechthin. Sie entscheidet darüber, ob sich die Immobilie als Anlage nachhaltig durch Wertzuwachs rentiert und ob Sie sich auf konstante Mieteinkünfte ohne größere Ausfälle freuen dürfen. Hierbei gilt, an die Perspektive potenzieller Mieter:innen zu denken. Die Attraktivität der Lage hängt von mehreren Faktoren ab. Diesbezüglich sollten Sie sich sowohl mit der Mikrolage als auch mit der Makrolage befassen.

 

Hinsichtlich der Mikrolage gilt es beispielsweise zu evaluieren, welchen Eindruck die Gegend macht und ob sie zur Zielgruppe passt. Während für ältere Mieter:innen ein ruhiges Gebiet adäquater ist, sind für Familien mit Kindern Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätze wichtig. Zudem sind Einkaufsmöglichkeiten, Allgemein- und Fachärzte, gute Lokale, die Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und die Parkplatzsituation wichtige Punkte. Mindestens genauso ausschlaggebend ist die Makrolage. Mit einem zunehmenden Wachstum der Gegend wachsen auch die Wertsteigerungschancen. Hierbei gibt es drei Schlüsselfaktoren. Diese wären die Perspektive für die Region, die Bevölkerungsentwicklung und der Leerstand bei Mietwohnungen.

 

Bei einer besseren Lage sind die Kaufpreise höher und die Renditen niedriger. Die Alternative sind Immobilieninvestments in einer weniger überteuerten Region mit höheren Renditen. Hier müssen Sie bei Immobilien als Anlage beachten, ob die Rendite und das Risiko Ihren Vorstellungen entsprechen.

Ebenfalls essenziell: der Zustand und die Bauweise

Darüber hinaus ist auch die Liegenschaft selbst ein entscheidender Faktor. Die aussichtsreichste Makrolage und die attraktivste Mikrolage bewirken wenig, wenn etwa das Wohnhaus in einem schlechten Zustand ist und die Immobilie überteuert ist. Die Beurteilung der Bausubstanz ist allerdings nicht für jeden Immobilieninteressenten ohne Weiteres möglich. Deshalb, weil nicht alle potenziellen Käufer:innen das nötige Fachwissen haben, um den Zustand und den Kaufpreis fachgerecht zu beurteilen. Aus diesem Grund sollten Sie eine Fachkraft konsultieren. Das müssen Sie vor allem bei Immobilien in Altbauten als Anlagen beachten.

Außerdem empfehlen wir Ihnen einen Blick in die Protokolle der Eigentümerversammlungen von Mehrfamilienhäusern. Dort finden Sie Hinweise, wo es Probleme im Haus gab und welche Arbeiten durchgeführt wurden. Für einen tiefer gehenden Eindruck hinsichtlich der Bauausführung bietet sich ein Einblick in die Ausführungspläne und Grundrisszeichnungen an. Grundsätzlich hat eine Liegenschaft eine Lebensdauer von 80 Jahren. Im Rahmen dieses Zeitraums sind sämtliche Gewerke zu erneuern, um die Lebensdauer zu verlängern.

Immobilien als Anlage: Beachten der Energieeffizienz und Ausstattung

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Energieeffizienz, wobei Sie diese speziell vor dem Kauf von oder in einem Altbau prüfen sollten. Deshalb, weil es in den Energieeinsparverordnungen (EnEV) (In Deutschland gültig)diverse Regeln hinsichtlich der energetischen Sanierung von Immobilien gibt. Zusätzlich zum Kostenaufwand für die Isolierung oder den Kesseltausch entstehen auch erhebliche Zusatzkosten für die Wärmegewinnung.

Ebenso sollten Sie vor dem Kauf einer Immobilie beachten, welche Ausstattung die Liegenschaft bietet. Wie bei der Lage gilt es zu evaluieren, ob sie für die Zielgruppe adäquat ist. Gibt es für ältere Menschen oder Personen mit Beeinträchtigungen passende Vorkehrungen? Sind für Kinder Spielmöglichkeiten im Garten und/oder im Innenbereich vorhanden? Stehen etwa eine Waschküche oder ein Fahrradraum zur Verfügung?

Wann ist der Kaufpreis für eine Liegenschaft angemessen?

Beim Kauf einer Immobilie als Anlage sollten Sie außerdem beachten, dass der Kaufpreis nicht überteuert ist und dass sie möglichst lange zu guten Konditionen vermieten werden kann. Bei der Evaluierung ist der Mietpreismultiplikator, oder Vervielfältiger, hilfreich. Damit erfahren Sie die Anzahl der erforderlichen Jahresnettomieten, um das Anlageobjekt inklusive der Neben- und Modernisierungskosten zu finanzieren. Wie bereits erwähnt sollte der Mietpreismultiplikator nie höher als 30 sein. Zudem liegt er durchschnittlich bei 25. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass eventuelle Mietausfälle und Steueraspekte nicht mit einberechnet sind.

Immobilien als Anlagen: Beachten Sie die Berechnung der Rendite

Ein weiterer Schlüsselfaktor, den Sie beim Kauf einer Immobilie als Anlage beachten müssen, ist die Rendite. Wie bereits angesprochen, muss diese ebenso wie das Risiko den Vorstellungen des:der Investors:in entsprechen. Hierbei muss Ihnen klar sein, dass die Rendite primär von den Mieteinnahmen sowie von den Nebenkosten abhängt. Zudem unterscheiden wir zwischen der Brutto- und der Nettorendite. Hierbei lässt sich die Bruttorendite am einfachsten berechnen. Sie ist die Summe der Jahresmieteinnahmen und des Marktwerts der Liegenschaft. Angenommen, Sie erhalten 15.000 Euro Jahresmieteinnahmen und die Immobilie weist einen Marktwert von 300.000 Euro auf. Damit würde die Bruttorendite fünf Prozent betragen.

Allerdings berücksichtigen Sie damit keine Kosten wie den Erwerbsaufwand. Letzterer setzt sich aus dem Kaufpreis, den Notarkosten, dem Grundbucheintrag, der Grunderwerbssteuer und dem Maklerhonorar zusammen. Außerdem müssen Sie für die Berechnung des Mieterlöses von der Jahreskaltmiete etwa die Betriebs- und Reparaturkosten abziehen. Zudem muss realistischerweise ein Prozentsatz der Jahreskaltmiete abgezogen werden. Die Mietausfallquote hängt von Lage zu Lage ab. Weiters müssen Sie Aufwendungen für Zinsen und Darlehenstilgung sowie die Steuervergünstigungen miteinbeziehen. Letztendlich ist die Nettorendite das Ergebnis der Rechnung Netto-Mieterlös durch die Investitionskosten mal hundert.

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